AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

           

 

1. Allgemeines – Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte von Dirk Tom Siekmann, nachstehend „SiekmannDesign“ genannt, mit seinen Vertragspartnern, nachstehend „Auftraggeber“ genannt. Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist. Abweichende Geschäfts-bedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von SiekmannDesign schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.


2. Präsentation
Für den Fall, dass nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt wird, bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsen-tationsunterlagen und die darin enthaltenen Werke Eigentum von SiekmannDesign. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, dieses Material zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu verwenden. Der Auftraggeber hat, sofern es nicht zur Auftragserteilung kommt, sämtliche in seinem Besitz befindlichen Präsentations-unterlagen umgehend an SiekmannDesign herauszugeben. In diesem Fall behält sich SiekmannDesign vor, die präsentierten Arbeiten für andere Projekte und Kunden zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den Auftraggeber, verpflichten den Auftraggeber zur Honorarzahlung in Höhe der betreffenden Leistung. Diese orientiert sich an dem Angebot von SiekmannDesign oder, sofern ein solches noch nicht vorliegt, an den marktüblichen Konditionen.


3. Leistungsumfang, Vergütung
Grundlage der von SiekmannDesign auszuführenden Arbeiten bildet der Arbeitsauftrag des Auftraggebers bzw. bilden die individualvertraglichen Vereinbarungen zwischen Siekmann-Design und dem Auftraggeber. Alle zwischen SiekmannDesign und dem Auftraggeber vereinbarten Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Sollte ein Auftrag erteilt werden, ohne dass zuvor oder gleichzeitig die Höhe der Vergütung vereinbart worden ist, erfolgt die Berechnung der Vergütung auf Grundlage der marktüblichen Konditionen.


4. Fremdleistungen
SiekmannDesign ist berechtigt, die zur Auftragserteilung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Bei einem Auftragswert bis zu 200 Euro netto kann dies auch ohne vorherige Absprache mit dem Auftraggeber geschehen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Bei Aufträgen, die einen Warenwert von 200 Euro netto überschreiten, erfolgt die Beauftragung in Absprache mit dem Auftraggeber.


5.  Mehr-/Minderlieferung
Bei Druckaufträgen ist zu beachten, dass es zu Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% der bestellten Menge kommen kann. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.


6.  Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum, Vertragsstrafe
Sämtliche von SiekmannDesign geschaffenen Entwürfe, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepte, Ideen etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des § 2 Urheber-rechtsgesetz (UrhG). Dies gilt auch dann, wenn diese Arbeiten nicht die Erfordernisse des § 2 UrhG erfüllen. Sämtliche Leistungen von SiekmannDesign dürfen nicht ohne Zustimmung von SiekmannDesign genutzt, bearbeitet oder geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen von Entwürfen, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepten, Ideen etc. ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber verpflichtet, eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars an SiekmannDesign zu zahlen. Sämtliche mit den von SiekmannDesign gelieferten Arbeiten zusammenhängende Nutzungsrechte werden nur im Rahmen des Vertragszwecks auf den Auftraggeber übertragen; die übertragenen Nutzungsrechte sind räumlich, zeitlich und inhaltlich auf den vertraglich vereinbarten Auftragsumfang beschränkt. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Auftrages auf den Auftraggeber über.
 
  Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, gesondert zu vergüten und bedürfen der Einwilligung von SiekmannDesign. SiekmannDesign steht über den Umfang der Nutzung ein Auskunftsanspruch gegen den Auftraggeber zu. Bei Veröffentlichungen wird SiekmannDesign in üblicher Form als Urheber genannt. SiekmannDesign darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Das Eigentum an den Arbeitsergebnissen von SiekmannDesign geht erst mit vollständiger Bezahlung des Auftrages auf den Auftraggeber über.


7.  Verwertungsgesellschaften
Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaig bestehende Ansprüche von Verwertungsgesellschaften zu erfüllen. Werden diese Ansprüche von SiekmannDesign erfüllt, hat der Auftraggeber SiekmannDesign die verauslagten Zahlungen zu ersetzen.


8. Rechnungen
Wenn nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Gegenüber Unternehmern werden nach Ablauf von 14 Tagen nach Rechnungsdatum Zinsen in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz berechnet. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt unberührt. SiekmannDesign ist berechtigt, dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über bereits erteilte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.


9. Vorzeitige Beendigung
Kündigt der Auftraggeber nach Auftragserteilung und vor Beendigung des Projekts das Vertragsverhältnis, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Die Vergütung ist um den Betrag zu mindern, der den Aufwendungen entspricht, die SiekmannDesign durch Nicht-durchführung des Projekts oder Abbruch des Projekts einspart.


10. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltend-machung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.


11. Haftung und Versand
SiekmannDesign haftet dem Auftraggeber auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts, ist nicht Aufgabe von SiekmannDesign. SiekmannDesign haftet deshalb nicht für die rechtliche Zuverlässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. SiekmannDesign haftet  auch nicht für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Wird SiekmannDesign von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber SiekmannDesign von der Haftung frei. Eine Haftung aufgrund von Datenverlust ist durch den typischen Wiederher-stellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungs-maßnahmen (wie z.B. Anfertigung von Sicherungs-kopien) eingetreten wäre. SiekmannDesign haftet nach Erteilung der Druckfreigabe nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Die Versendung von Arbeitsleistungen/ unterlagen erfolgt auf eigene Gefahr des Auftraggebers.


12. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Bielefeld. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt. Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftragnehmern deutsches Recht anwendbar.
 


Stand: 04/2014